haushaltsnahe Beschäftigugnsverhältnisse

haushaltsnahe Beschäftigugnsverhältnisse
1. Begriff: Beschäftigungsverhältnisse, die Tätigkeiten zum Gegenstand haben, die in einem Privathaushalt üblicherweise durch die Mitglieder des privaten Haushalts erledigt werden.
- 2. Steuerliche Begünstigung: Ein Steuerpflichtiger kann seine Einkommensteuerschuld in bestimmten Grenzen um die Aufwendungen kürzen (§ 35a EStG), die er als Arbeitgeber eines h.B. hat.
- a) Liegt ein geringfügiges Beschäftigungsverhältnis vor, können 10 Prozent, maximal 510 Euro, jährlich abgezogen werden.
- b) Liegt ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis vor, das nicht geringfügig ist, beträgt der Abzug 12 Prozent, maximal 2.400 Euro. Die Höchstbeträge ermäßigen sich für Monate, in denen die Voraussetzungen nicht erfüllt waren, zeitanteilig.

Lexikon der Economics. 2013.

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